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Lohnempfehlung und Spesenreglement für Kinderbetreuerinnen und Haushalthilfen

Der Familienservice empfiehlt folgende Lohnansätze:

Stundenlohn

  • Fr. 25.- bis 30.- pro Stunde brutto für Betreuerinnen mit spezifischer Ausbildung (z.B. Kleinkindererzieherin, Kindergärtnerin, Hauspflegerin, etc.)
  • Fr. 23.- bis 25.- pro Stunde brutto für Betreuerinnen ohne spezifische Ausbildung
  • Babysitting auf Abruf: Ab Fr. 15.- pro Stunde

Monatslohn

  • Fr. 3200.- bis Fr. 3800.- brutto bei 100%-Anstellung (43 Std. pro Woche) für Kinderbetreuerin / Haushalthilfe ohne spezifische Ausbildung
  • Fr. 3800.- bis 4800.- brutto bei 100%-Anstellung (43 Std. pro Woche) für Kinderbetreuerin / Haushalthilfe mit ausgewiesenen Berufskenntnissen und Erfahrung

Werden Kost und Logis bezogen, können sie vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wer-den (Frühstück Fr. 4.- , Mittagessen Fr. 8.-, Nachtessen Fr. 6.-, Logis pro Monat Fr. 270.-.

Der durchschnittliche Monatslohn einer gelernten Kleinkindererzieherin beträgt in der Schweiz Fr. 3'700.- pro Monat, in der Stadt Zürich Fr. 4'300.- brutto (inkl. 4 Wochen Ferien, 13. Monatslohn)

Der Mindestlohnansatz für eine hauswirtschaftliche Betriebsangestellte mit Fähigkeitsausweis im Kanton Zürich beträgt Fr. 3'200.- bis Fr. 3'800, mit Berufserfahrung Fr. 3'800.- bis 4'800.- brutto (inkl. Naturallohn).

Der Monatslohn dividiert durch 186 Stunden ergibt den Basisstundenlohn (entspricht einer 43-Stundenwoche).

Spesen

Die Betreuungsperson / Haushalthilfe erhält folgende Spesen ersetzt:

  • Reisespesen, Eintritte, Nahrungsmittelausgaben auf mit den Eltern abgesprochenen Ausflügen für sich und die Kinder
  • Nahrungsmitteleinkäufe für die Essenszubereitung für sich und die Kinder
  • Fahrspesen für Autofahrten während der Arbeitszeit (Einkaufen, Kinder holen/bringen etc.): Pro Kilometer Fr. 0.65.