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Bezug des Strafregisterauszugs am
Schalter
Was muss ich beachten, wenn ich den Strafregisterauszug
direkt am Schalter in Bern beziehen möchte?
Der Auszug wird Ihnen nur am Schalter ausgestellt, wenn
Sie die untenstehenden Weisungen beachten:
- Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person
verlangt werden (Art. 363 StGB).
- Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.00 (Verordnung
des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement) über die Gebühren
für Strafregisterauszüge an Privatpersonen). Der Auszug wird
nur gegen Barzahlung ausgestellt.
- Am Schalter müssen Sie sich ausweisen können (amtliches
und aktuelles Ausweispapier, z. B. Identitätskarte, Niederlassungsbewilligung,
Schriftenempfangsschein, Führerausweis, Ausländerausweis).
- Auszüge über andere Personen werden nur unter Vorweisen
einer gültigen (nicht älter als 3 Monate), leserlichen und
unterschriebenen Vollmacht sowie eines amtlichen und aktuellen Ausweispapiers
der betreffenden Person abgegeben.
Zu folgenden Zeiten werden Sie am Schalter (Am Bundesrain
20, Bern) bedient:
Montag bis Freitag, 08.00 – 16.30 Uhr.
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