Bezug des Strafregisterauszugs am Schalter

Was muss ich beachten, wenn ich den Strafregisterauszug direkt am Schalter in Bern beziehen möchte?

Der Auszug wird Ihnen nur am Schalter ausgestellt, wenn Sie die untenstehenden Weisungen beachten:

  • Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person verlangt werden (Art. 363 StGB).
  • Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.00 (Verordnung des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement) über die Gebühren für Strafregisterauszüge an Privatpersonen). Der Auszug wird nur gegen Barzahlung ausgestellt.
  • Am Schalter müssen Sie sich ausweisen können (amtliches und aktuelles Ausweispapier, z. B. Identitätskarte, Niederlassungsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Führerausweis, Ausländerausweis).
  • Auszüge über andere Personen werden nur unter Vorweisen einer gültigen (nicht älter als 3 Monate), leserlichen und unterschriebenen Vollmacht sowie eines amtlichen und aktuellen Ausweispapiers der betreffenden Person abgegeben.

Zu folgenden Zeiten werden Sie am Schalter (Am Bundesrain 20, Bern) bedient:
Montag bis Freitag, 08.00 – 16.30 Uhr.