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Schriftliche Bestellung des Strafregisterauszugs
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Auszug schriftlich
bestellen möchte?
Das entsprechende Antragsformular können Sie...
- beim Bundesamt für Justiz anfordern (Schweizerisches Strafregister,
Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz/Suisse/Svizzera).
- aus dem Internet herunterladen
und ausdrucken.
- beim familienservice anfordern.
Beachten Sie die untenstehenden Weisungen für den
schriftlichen Bezug eines Strafregisterauszuges, da Ihnen sonst kein Auszug
erstellt wird:
- Personalien
Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person
verlangt werden (Art. 363 StGB). Um Fehlauskünfte zu vermeiden,
sind die Personalien vollständig und leserlich auf dem Formular
anzugeben.
Um 3–4 Arbeitstage Zeit einsparen zu können, lassen Sie den
Strafregisterauszug direkt an den familienservice schicken. Dafür
müssen Sie auf dem Gesuchsformular unter Punkt „Bei Zustellung
an Drittpersonen“ die Adresse des zuständigen familienservice–Standorts
angeben.
- Gebühr und Zahlungsweise
Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.00 (Verordnung des
EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement) über die Gebühren
für Strafregisterauszüge an Privatpersonen).
Der Betrag für Gesuche aus dem INLAND ist auf folgendes Konto
einzuzahlen:
Postkonto 30-4068-2
Bundesamt für Justiz
Strafregister
3003 Bern
Internet-Zahlungen (Telebanking, Zahlungsanweisungen etc.) werden
nicht akzeptiert!
Dem Antragsformular ist eine lesbare Fotokopie eines amtlichen und
aktuellen Ausweispapiers, z. B. Identitätskarte (neues Modell
beidseitig), Niederlassungsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Ausländerausweis,
Führerausweis sowie die Postquittung über die einbezahlte
Gebühr beizulegen. Beides wird mit dem Auszug zurückgesandt.
Keinen Originalausweis beilegen!
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Unterschrift
Erforderlich ist die Unterschrift des/der Gesuchstellers/In.
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Adresse
Schweizerisches Strafregister
Bundesrain 20
3003 Bern
Schweiz/Suisse/Svizzera
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