Schriftliche Bestellung des Strafregisterauszugs

Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Auszug schriftlich bestellen möchte?

Das entsprechende Antragsformular können Sie...

  1. beim Bundesamt für Justiz anfordern (Schweizerisches Strafregister, Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz/Suisse/Svizzera).
  2. aus dem Internet herunterladen und ausdrucken.
  3. beim familienservice anfordern.

Beachten Sie die untenstehenden Weisungen für den schriftlichen Bezug eines Strafregisterauszuges, da Ihnen sonst kein Auszug erstellt wird:

  1. Personalien
    Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person verlangt werden (Art. 363 StGB). Um Fehlauskünfte zu vermeiden, sind die Personalien vollständig und leserlich auf dem Formular anzugeben.
    Um 3–4 Arbeitstage Zeit einsparen zu können, lassen Sie den Strafregisterauszug direkt an den familienservice schicken. Dafür müssen Sie auf dem Gesuchsformular unter Punkt „Bei Zustellung an Drittpersonen“ die Adresse des zuständigen familienservice–Standorts angeben.
  2. Gebühr und Zahlungsweise
    Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.00 (Verordnung des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement) über die Gebühren für Strafregisterauszüge an Privatpersonen).

    Der Betrag für Gesuche aus dem INLAND ist auf folgendes Konto einzuzahlen:
    Postkonto 30-4068-2
    Bundesamt für Justiz
    Strafregister
    3003 Bern

    Internet-Zahlungen (Telebanking, Zahlungsanweisungen etc.) werden nicht akzeptiert!

    Dem Antragsformular ist eine lesbare Fotokopie eines amtlichen und aktuellen Ausweispapiers, z. B. Identitätskarte (neues Modell beidseitig), Niederlassungsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Ausländerausweis, Führerausweis sowie die Postquittung über die einbezahlte Gebühr beizulegen. Beides wird mit dem Auszug zurückgesandt.
    Keinen Originalausweis beilegen!

  3. Unterschrift
    Erforderlich ist die Unterschrift des/der Gesuchstellers/In.

  4. Adresse
    Schweizerisches Strafregister
    Bundesrain 20
    3003 Bern
    Schweiz/Suisse/Svizzera